Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gold Trading Bulgaria and Consulting EOOD

I. Informationen über das Unternehmen

Gold Trading Bulgaria and Consulting [Голд Трейдинг България енд Консултинг] EOOD [Едноличено Дружество з Ограничена Отговорност], im nachfolgenden Gold Bulgaria genannt: Ein Einzel-Unternehmen mit beschränkter Haftung mit einem Stamm-Kapital von 10.000 Leva, geschäftsansässig in Sofia 1505, ul. „Todorini kukli” № 1b und registriert im Handelsregister Sofia unter der EIK 206381535, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Ziemann, Telefon: +359 884057161, E-Mail: peter.ziemann@gold-bulgaris.bg

Soweit in diesen AGB Verweis auf ZTAC genommen wird, ist damit die ehemalige Ziemann Trading & Consult gemeint.

II. Verkaufsbedingungen

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern (hier weitergehend als KUNDE bezeichnet) und uns als Betreiber des Gold Bulgaria-Online Webshops für Edelmetalle oder in sonstiger Weise im Wege des Fernabsatzes bzw. elektronischen Geschäftsverkehrs abgeschlossen werden. Im Rahmen des Bestellvorgangs erkennen Sie die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltenden Fassung an.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Gold Bulgaria in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit Gold Bulgaria in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.
  4. Betreiber des Online-Webshops und ihr Vertragspartner ist die Gold Bulgaria Trading and Consulting EOOD, in Sofia 1505, ul. „Todorini kukli” № 1b, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: BG 206381535.
  5. Die Geschäftsbedingungen von Gold Bulgaria gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von Gold Bulgaria abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt Gold Bulgaria nicht an, es sei denn Gold Bulgaria hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von Gold Bulgaria gelten auch dann, wenn Gold Bulgaria in Kenntnis entgegenstehender oder von Gold Bulgaria verwandten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN die Lieferung an die KUNDEN vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufrechts für Verbraucher

Es besteht bei den im Gold Bulgaria-Online Webshop angebotenen Edelmetallprodukten kein Widerrufsrecht, da es sich bei ihnen um Investment-Produkte handelt, die  Preisschwankungen auf den Finanzmärkten unterliegen.

Diese Schwankungen können innerhalb der sonst bestehenden Widerrufsfrist auftreten. Daher besteht nach der gesetzlichen Regelung (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB) bei den Investment-Produkten (hier Edelmetallprodukte) - unabhängig von der Vertriebsform - auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht.

Mit der Bestellung erkennt der KUNDE an, dass Gold Bulgaria Sie auf das Fehlen des gesetzlichen Widerrufsrechts hingewiesen hat.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Unsere Warenpräsentation im Gold Bulgaria-Online Webshop beinhaltet noch kein verbindliches Verkaufsangebot, sondern stellt eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN dar, bei Gold Bulgaria Waren zu bestellen. Das Hinzufügen von Produkten in den „Warenkorb“ stellt noch keine rechtsbindende Handlung des KUNDEN dar. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geht von Ihnen als KUNDEN aus, indem Sie nach vollständigem Ausfüllen der Bestellseite den Bestell-Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklicken. Zuvor können Sie Ihre Bestellung über den Button „Warenkorb“ jederzeit einsehen, „Aktualisieren“ oder „Entfernen“. Vor Abgabe Ihrer Bestellung können Sie auch Ihre Angaben zur Versandart und den Versandkosten, sowie zur Zahlungsweise nochmals prüfen und ändern. An Ihr Angebot bleiben Sie zwei Tage (ohne Samstage, sowie Sonn- und Feiertage) gebunden. Innerhalb dieser Frist kann Gold Bulgaria das Angebot annehmen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort von Gold Bulgaria erhalten, gilt das Angebot als abgelehnt.
  2. Nach der Bestellung erhält der KUNDE von Gold Bulgaria an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Bestellangebotes bei Gold Bulgaria mit „Ihre Bestellung zur Kontrolle“ bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme Seitens Gold Bulgaria dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusenden einer weiteren E-Mail zustande, in welcher Gold Bulgaria die Vertragsannahme bestätigt.
  3. Der KUNDE versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Gold Bulgaria-Online Webshop - beispielsweise Name, Adresse und E-Mail-Adresse - wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Gold Bulgaria unverzüglich mitzuteilen.
  4. Unsere Produkte sind nur dann lieferbar, wenn sie auch als solches im Gold Bulgaria-Online Webshop (Farbe: grün) dargestellt werden.

§ 4  Preise, Versandkosten

  1. Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Auftrags bei Gold Bulgaria gültigen Preise in Euro – ggf. inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer - für Verkaufsgeschäfte, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des KUNDEN. Die Kosten der Versandart werden dem KUNDEN innerhalb des Bestellprozesses und vor dem Abschicken des Bestell-Angebots angezeigt.
  3. Selbstabholung ist nur möglich, soweit dies schriftlich mit Angebotsannahme vereinbart wurde. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche

  1. Die Bezahlung der Waren erfolgt gegen Vorkasse durch den KUNDEN, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Der Rechnungsbetrag ist sofort, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Zugang der Auftragsbestätigung bei dem KUNDEN ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der KUNDE innerhalb von 7 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
  2. Bei Bezahlung gegen Vorkasse erhält der KUNDE umgehend nach Eingang des zu zahlenden Betrages eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
  3. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 288 (1) BGB und für Unternehmer für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 288 (2) BGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich Gold Bulgaria ausdrücklich vor.
  4. Wurde Barzahlung durch den KUNDEN ausgewählt, so hat diese innerhalb eines Werktages (ohne Samstage) nach Bestellbestätigung zu erfolgen. Die bestellte Ware wird bei Abholung Zug-um-Zug gegen Barzahlung am vereinbarten Erfüllungsort herausgegeben. Hierbei ist darauf zu achten, dass der KUNDE bei Barzahlung im Besitz eines gültigen Lichtbildausweises und ggf. einer gültigen Vollmacht ist (siehe auch § 13 AGB). Erfolgt die Barzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so gilt das Geschäft als hinfällig. Gold Bulgaria behält sich in diesem Fall weitere rechtliche Schritte vor.
  5. Sogenannte Tafelgeschäfte sind bei Abwicklung über den Gold Bulgaria-Online Webshop nicht möglich.
  6. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von Gold Bulgaria gegen den KUNDEN sofort fällig.
  7. Der KUNDE kann gegenüber Ansprüchen von Gold Bulgaria nur mit unbestrittenen oder gegenüber Gold Bulgaria rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Wurde kein abweichender Lieferzeitpunkt angegeben, so beträgt die Lieferzeit bis zu 5 Tage (ohne Samstage sowie Sonn- und Feiertage) nach Zahlungseingang, worüber wir Sie per E-Mail informieren.
  2. Die Lieferung erfolgt durch ein auf den Valorenversand spezialisiertes Logistik-Unternehmen (Wertkurier). Diese Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ausschließlich der Inseln). Für die Lieferung durch das Logistik-Unternehmen benötigt Gold Bulgaria eine Telefonnummer des KUNDEN, unter der das Logistik-Unternehmen Sie bezüglich des Lieferzeitraumes kontaktieren kann. Gold Bulgaria bietet Ihnen innerhalb des Bestellprozesses die Möglichkeit bei Lieferung an Privat- und Geschäftsadressen eine persönliche Übergabe mit Identitätsüberprüfung an. Hierbei muss sich der Empfänger durch einen amtlichen Lichtbildausweis und ggf. eine schriftliche Vollmacht legitimieren. Die Kosten dieser Überprüfung liegen beim KUNDEN. Der KUNDE verpflichtet sich, in dem mit dem Logistik-Unternehmen vereinbarten Lieferzeitraum anwesend zu sein und die bestellte Ware anzunehmen. Etwaige Verzögerungen, die auf die Abwesenheit des KUNDEN zurückzuführen sind und die daraus resultierenden Ansprüche seitens des Logistik-Unternehmens bzw. Gold Bulgaria, hat der KUNDE bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu verantworten. Der KUNDE verpflichtet sich, insofern er Kenntnis über die Abwesenheit seiner Person zum gegebenen Lieferzeitraum gewinnt, diese umgehend an das Logistik-Unternehmen weiterzugeben.
  3. Sollte die Lieferung durch das Logistik-Unternehmen fehlschlagen, so liegt die von Ihnen bestellte Ware bei dem Logistik-Unternehmen bis zu 7 Werktage, beginnend mit dem Tag der versuchten Lieferung, bereit. Sie werden hierüber vom Logistik-Unternehmen unverzüglich benachrichtigt. Etwaige Kosten, die bei Nichtabholung der Waren für Gold Bulgaria entstehen, trägt der KUNDE.
  4. Sofern der KUNDE vorsätzlich oder grob fahrlässig die Annahme verweigert, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist, vgl. § 300 Abs. 2 BGB.
  5. Ist der KUNDE Verbraucher, so liegt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von Gold Bulgaria zu liefernden Waren bis zur Übergabe an den KUNDEN oder seinen Vertreter bei Gold Bulgaria. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der KUNDE im Annahmeverzug befindet.
  6. Ist der KUNDE Unternehmer, gilt folgendes: Sofort keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Gold Bulgaria und dem KUNDEN getroffen wurden, ist die Lieferung „ab Lager“ (Gold Bulgaria) vereinbart.
  7. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.
  8. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Gold Bulgaria berechtigt, Ersatz des Gold Bulgaria insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich Gold Bulgaria vor.

§ 7 Informationspflicht bei Transportschäden

  1. Im Falle einer Beschädigung der durch Gold Bulgaria versandten Ware, muss der KUNDE unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach Lieferung und Annahme bei dem Logistik-Unternehmen den Schaden anzeigen. Der KUNDE muss die beschädigte Sendung mit digitalen Fotos dokumentieren und das Verpackungs-Material vollständig aufbewahren. Neben dem Logistik-Unternehmen ist Gold Bulgaria durch den KUNDEN per E-Mail zu informieren.
  2. Sollte der KUNDE binnen 14 Tagen keine oder nur ein Teil seiner Ware erhalten, so hat der KUNDE dies unverzüglich Gold Bulgaria mittels E-Mail mitzuteilen.
  3. Kommt der KUNDE seiner hier genannten Anzeigefrist vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, so hat Gold Bulgaria nur arglistiges Handeln zu vertreten. Eine Klage gegen Gold Bulgaria oder das Logistik-Unternehmen aufgrund von beschädigter oder fehlender Ware ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

§ 8 Lieferbeschränkungen

Gold Bulgaria liefert ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige KUNDEN in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Selbstabholung

  1. Bei Selbstabholung ist die Ware innerhalb eines Werktages (ohne Samstage) nach Bestellbestätigung verfügbar. Die Abholung bei Zahlung per Vorkasse hat innerhalb von 7 Tagen (ohne Samstage sowie Sonn- und Feiertage) durch den KUNDEN nach Zahlungsbestätigung zu erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
  2. Erfolgt die Selbstabholung nicht innerhalb der Frist, behält sich Gold Bulgaria das Recht vor, Lagergebühren in Höhe von EUR 10 pro Tag zu verlangen. Diese sind bei verspäteter Abholung in bar zu entrichten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Gold Bulgaria.
  2. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der KUNDE Gold Bulgaria gegenüber unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der KUNDE haftet für alle Kosten, die Gold Bulgaria für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage i.S.d. § 771 ZPO, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.

§ 11 Mängel- und Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern

  1. Insoweit zwischen Gold Bulgaria und dem KUNDEN als Verbraucher keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden und nachfolgend keine abweichenden Regelungen bestimmt sind, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.
  2. Gold Bulgaria haftet uneingeschränkt, aber nur bis zur Höhe des Stammkapitals, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Gold Bulgaria haftet für sonstige Schäden nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schadensersatzansprüche Dritter können nicht verlangt werden, außer es liegt eine durch Gold Bulgaria zugesagte Beschaffenheit vor, die den Verbraucher schützen soll.
  4. Als Vereinbarungen über die Beschaffenheit gelten die Warenbeschreibungen in unserem Gold Bulgaria-Online Webshop, sowie nähere Herstellerangaben und Hinweise, die zusammen mit der Ware ausgeliefert werden. Für Beschaffenheitsangaben von dritter Seite übernehmen wir keine Haftung.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in allen Fällen unberührt.
  6. Eine weitergehende Haftung von Gold Bulgaria ist ausgeschlossen.

§ 12 Mängel- und Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern

  1. Gold Bulgaria verpflichtet sich, dem KUNDEN als Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.
  2. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser sein nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Gold Bulgaria haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gold Bulgaria beruhen. Soweit Bulgaria keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Gold Bulgaria haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Gold Bulgaria schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Unternehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
  9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.
  10. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. (1) bis (9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (10) S. 1 gilt auch, soweit der Unternehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  11. Soweit die Schadensersatzhaftung Gold Bulgaria gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Gold Bulgaria.

§ 13 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“

Gold Bulgaria kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ ergeben. Gold Bulgaria behält sich vor, im Rahmen des Geldwäschegesetzes – GwG – eine Aufzeichnung und Prüfung der Identität vorzunehmen.

III. Ankaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufsgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch Gold Bulgaria mit den Verkäufern.
  2. Die Ankaufsbedingungen von Gold Bulgaria gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Ankaufsbedingungen von Gold Bulgaria abweichende Regelungen des Verkäufers erkennt Gold Bulgaria nicht an, es sei denn Gold Bulgaria hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Ankaufsbedingungen von Gold Bulgaria gelten auch dann, wenn Gold Bulgaria in Kenntnis entgegenstehender oder zu den von diesen Ankaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Verkäufers die Lieferungen von Waren annimmt oder diese bezahlt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Gold Bulgaria kauft grundsätzlich nur Artikel an, die aus dem Gold Bulgaria-Online Webshop, dem ZTAC-Online Webshop oder anderweitig von Gold Bulgaria bzw. ZTAC erworben wurden.
  2. Mit dem Zugang einer Verkaufsorder per E-Mail gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Dieser muss die genaue Artikel-Bezeichnung, die Artikel-Anzahl und den Verkaufspreis enthalten.
    Das Angebot muss folgende handschriftlich unterschriebene Erklärung des Verkäufers enthalten: „Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass die der Firma Gold Trading Bulgaria and Consulting EOOD  zum Ankauf angebotene Ware mein uneingeschränktes Eigentum ist, aus keiner strafbaren Handlung stammt, weder verpfändet noch übereignet ist und ich voll geschäftsfähig bin.
  3. Nach dem Verkaufsangebot erhält der Verkäufer innerhalb von spätestens 24 Stunden von Gold Bulgaria eine E-Mail über eine Ankaufsbestätigung, sollte Gold Bulgaria das Verkaufsangebot annehmen. Sollte innerhalb dieser Frist keine Annahmebestätigung von Gold Bulgaria bei Ihnen eingehen, so gilt das Angebot als abgelehnt.
  4. Im Rahmen der Annahmebestätigung durch Gold Bulgaria erhalten Sie Empfehlungen zum Versand der durch Gold Bulgaria angekauften Ware. Daraufhin senden Sie uns die verkaufte Ware innerhalb von drei Werktagen (ohne Samstage) ab Einlieferungsdatum durch das vom Verkäufer gewählte Logistik-Unternehmen zu.
  5. Der Verkäufer versichert, dass alle von ihm bei der Auftragsabgabe getätigten Angaben - beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung - wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Gold Bulgaria unverzüglich mitzuteilen.
  6. Sollten sich Angaben des Verkäufers nach Prüfung durch Gold Bulgaria über den Zustand der Ware als nicht vertragsgemäß herausstellen, so behält sich Gold Bulgaria das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Verkäufer die übersandte Ware gegen Erstattung der Logistikkosten zurück übersendet oder ein neues bzw. abweichendes Angebot durch Gold Bulgaria unterbreitet. Dies steht möglichen Vertragshaftungs-Ansprüchen von Gold Bulgaria nicht entgegen. 

§ 3 Preise

  1. Als vereinbart gilt der bei der Annahme durch Gold Bulgaria genannte Ankaufspreis.
  2. Die Ankaufspreise gelten nur für einwandfreie Ware. Die Ware gilt nur dann als einwandfrei, wenn die Blisterverpackung unbeschädigt ist und die Ware originalverpackt und unberührt ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Der von Gold Bulgaria zu entrichtende Kaufpreis wird erst nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und Vollständigkeit sowie auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. Die Prüfung der Ware einschließlich der Überweisung des Kaufpreises auf das von Ihnen angegebenen Bankkontos erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen (ohne Samstage).
  2. Die Überweisung kann nur an ein Bankkonto einer Bank mit Sitz in einem Land der europäischen Union (EU) in Euro oder bulgarischen Leva erfolgen. Abweichungen sind nach Absprache möglich.

§ 5 Gefahrenübertrag

Die Anlieferung der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Verkäufers. Das Risiko einer möglichen Verschlechterung oder der Untergang der Ware liegt bis zur Annahme durch Gold Bulgaria beim Verkäufer.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt an der angekauften Ware ist nur verbindlich, wenn dieser außerhalb etwaiger Geschäftsbedingungen des Verkäufers schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 Lieferung

  1. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers beginnt sofort nach Zugang der Ankaufsbestätigung durch Gold Bulgaria. Kommt der Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen (ohne Samstage) nach Zugang der Ankaufbestätigung durch Gold Bulgaria seiner Lieferverpflichtung nicht nach, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
  2. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermines ist der Eingang der Ware beim vereinbarten Erfüllungsort.
  3. Kommt der Verkäufer in Lieferverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Gold Bulgaria dazu berechtigt, Ersatz für den entstandenen Schaden sowie etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich Gold Bulgaria vor.
  4. Eine vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung enthält kein Verzicht auf die Gold Bulgaria wegen der verspäteten Lieferung zustehenden Ersatzansprüche. Dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von Gold Bulgaria geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung.
  5. Teillieferungen, insofern nicht vertraglich vereinbart, sind grundsätzlich unzulässig.
  6. Die Ware muss mit allen im Vertrag festgelegten Zertifikaten und Zubehör geliefert werden. Das vom Verkäufer gewählte Logistik-Unternehmen muss die Ware ausreichend versichern und bei Annahme durch Gold Bulgaria persönlich quittieren lassen (kein Einwurf / Einschreiben). Die Beweislast für den Zugang der Sendung liegt beim Verkäufer.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Ist der Verkäufer Unternehmer und handelt als solcher, erfolgt die Annahme des Verkaufs-Gegenstandes unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mängelfreiheit, insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Tauglichkeit. Sollten hierbei durch Gold Bulgaria Mängel entdeckt werden, werden diese unverzüglich gerügt. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist.
  3. Grundsätzlich steht das Recht zur Wahl der Art der Nacherfüllung Gold Bulgaria zu. Der Verkäufer kann die von Gold Bulgaria gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Gold Bulgaria bleibt.
  4. Bei Rechtsmängeln stellt der Verkäufer Gold Bulgaria von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Für Rechtsmängel gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.
  5. Entstehen Gold Bulgaria infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Verkäufer diese Kosten zu tragen.
  6. Nimmt Gold Bulgaria weiterverkaufte Ware in Folge der Mangelhaftigkeit der vom Verkäufer gelieferten Ware zurück oder wurde deswegen gegenüber Gold Bulgaria der Kaufpreis gemindert oder Gold Bulgaria in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behält sich Gold Bulgaria den Rückgriff gegenüber dem Verkäufer vor.
  7. Gold Bulgaria ist berechtigt, vom Verkäufer Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die Gold Bulgaria im Verhältnis zu seinen Kunden zu tragen hat, weil dieser gegenüber Gold Bulgaria einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.
  8. Ungeachtet der gesetzlichen Bestimmung tritt die Verjährung in den Fällen der Abs. (6) und (7) frühestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem Gold Bulgaria die von seinen Kunden gegen Gold Bulgaria gerichteten Ansprüche erfüllt hat, spätestens aber 5 Jahre nach Ablieferung der Ware durch den Verkäufer.
  9. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
  10. Bei Mängeln des Vertragsgegenstandes ist der Verkäufer auf das Verlangen von Gold Bulgaria hin verpflichtet dem Verkäufer gegenüber Dritten, insbesondere Erfüllungsgehilfen und/oder eigenen Lieferanten insoweit zustehende Ansprüche abzutreten.
  11. Für den Fall, dass Gold Bulgaria aufgrund von Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Verkäufer verpflichtet, Gold Bulgaria von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer gelieferten Verkaufsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer übernimmt in vorstehenden Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“

Gold Bulgaria kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ ergeben. Gold Bulgaria behält sich vor, im Rahmen des Geldwäschegesetzes – GwG – eine  Aufzeichnung und Prüfung der Identität vorzunehmen.

IV. Sonstige Vereinbarungen

§ 1 Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Vorschriften der Rechtswahl bleiben unberührt. Die Rechtswahl darf insbesondere nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm ohne Rechtswahl durch die zwingenden Bestimmungen im Land seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt werden würde.

§ 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sind Sie als Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Frankfurt a.M., Bundesrepublik Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn Sie als Kunde sonstiger Unternehmer sind. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziffer § 6 bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

§ 3 Alternative Streitbeilegung („OS-Plattform“ nach ODR-VO / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. „OSPlattform“) bereit. Gold Bulgaria ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und wird daran auch nicht teilnehmen.

Erstfassung vom 1. Februar 2022, Update am 6. Januar 2023