Der ganze BRD-Laden droht auseinander zu fliegen
23.01.2024 19:30
Gold News vom 23. Januar 2024
Gold & Gesellschaft
Unter dem Titel „Parteienfinanzierung - Bundesverfassungsgericht streicht NPD-Nachfolger staatliche Finanzierung“ schreibt das Handelsblatt: „Das Urteil ist zwar eher ein symbolischer Akt, denn zuletzt bekam die Partei ohnehin kein Geld vom Staat. Es dürfte allerdings in die Debatte um ein AfD-Verbot einfließen.“
Als das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2017 im ‚Zweiten NPD-Verbotsurteil‘ [2 BvB 1/13] das beantragte Parteien-Verbot für die NPD negierte, war allen Beobachtern klar: Dieses Urteil legt die Grundlagen dafür, die AfD – sollte sie bei Wahlen wirklich signifikante Erfolge erzielen – später verbieten zu können.
Und genau das ist Thema der letzten Wochen und Monate. Allerdings läuft so ein Verbotsverfahren auch immer wieder auf das Thema raus, mit welchen geheimdienstlichen Mitteln [bezahlte V-Leute und anderen Zersetzungs-Aktionen] der Staat selbst die vermuteten verfassungswidrigen Aktivitäten ausgelöst hat.
Dieser Prozess wird viele Monate oder sogar Jahre dauern. Aber solange wird das brüchige BRD-System nicht durchhalten können. Die Weihnachts- und Neujahres-Zeit hat zwar der Regierung eine mehrwöchige Verschnaufpause geschaffen. Dafür zeigen sich seit Anfang 2024 umso mehr Risse im Staudamm BRD als gefährliche Lücken, die das ganze Bauwerk in sich zusammenfallen lassen können.
Auf gut Deutsch: Eine schnelle Lösung ist gefragt. Nicht für die vielen Baustellen der Regierung, die praktisch unlösbar sind. Sondern für das Problem AfD.
Und wie üblich, steht das Bundesverfassungsgericht genau dann mit einer Entscheidung parat. Mit Urteil vom 23. Januar 2024 [2 BvB 1/19] wird verkündet: „Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen“.
Wie beim ‚Zweiten NPD-Verbotsurteil‘ interpretiert das Gericht die „Verletzung der Menschenwürde“ [Artikel 1 Grundgesetz] als ausschlaggebendes Element, mit dem Regierung, Bundestag und Bundesrat den Ausschluss von der Parteien-Finanzierung rechtfertigen und so beantragen können. Nun schert das die NPD-Nachfolgepartei nicht. Denn sie kommt sowieso nicht auf eine signifikante Anzahl an Wählerstimmen, um damit ihren Partei-Apparat und die Wahlwerbung finanzieren zu können. Das Geld für ihre Existenz kommt weiterhin aus dem Etat des Verfassungsschutzes.
Für die AfD könnte das aber existenzbedrohend werden. Und wie schnell Regierung, Bundestag und Bundesrat eine Mehrheitsentscheidung der sie tragenden Parteien und Mitglieder schaffen können, wissen wir von den diversen Entscheidungen zur Euro-/Banken-Rettung [2009 / 2010] und den diversen Corona-Beschränkungen [2020 / 2021] nur zu gut.
Marktdaten
EUR/USD | 23.01.24 | Kurs / Delta | in Prozent | |
Gold | 0,9225 | 2.023,80 USD | 1.866,96 EUR | |
10,64 EUR | 0,6% | |||
Silber | 0,9225 | 22,31 USD | 20,58 EUR | |
0,31 EUR | 1,5% | |||
Au/Ag | 90,7 | |||
[ratio] | -0,9 | -1,0% | ||
Platin | 0,9225 | 898,00 USD | 828,41 EUR | |
7,92 EUR | 1,0% | |||
Palladium | 0,9225 | 930,00 USD | 857,93 EUR | |
-2,07 EUR | -0,2% | |||
NIKKEI225 | 36.548,72 | |||
1,77 | 0,0% | |||
DAX30 | 16.632,51 | |||
-50,85 | -0,3% | |||
S&P500 | 19:30 Uhr | 4.854,11 | ||
3,68 | 0,1% |
Kommentare zu diesem Thema
Geschrieben von GAST am 15.03.2024 17:57 Uhr
Vermutlich sind V-Leute bevorzugt im Europaparlament, im Bundestag und in Länderparlamenten.
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