Ewig müsst ihr fronen

Gold News vom 23. März 2023

Marktgeschehen

In Krisenzeiten gilt (fast) immer: Only Gold matters.

Das betrifft nicht unbedingt den Zeitpunkt, wo der Gold-Preis als Indikator für eine signifikante Krisen-Situation ungewöhnlich schnell steigt. Sondern insbesondere für den Zeitpunkt, nachdem die Rettungs-Aktionen angelaufen sind und dem Finanz-Publikum der erfolgreiche Vollzug gemeldet werden muss. Da kann man zu 100 Prozent davon ausgehen, dass ein Bestandteil dieser Rettung der koordinierte Rückgang des Goldpreises sein wird.

Danach kann man seine Uhr stellen. So auch heute.

Zu jedem Ereignis gibt es den entsprechenden Antipoden. Derjenige, der zwar erratisch auf die Krisensituation reagiert. Sich aber von den Rettungsmaßnahmen praktisch unbeeindruckt zeigt. Das sind die ‚Alternativen zum Gold‘, die keine sind.

Die Krypto-Währungen haben erneut ihre eigentliche DNA zur Schau gestellt. Es gilt eben: Krypto does not matter.

Gold & Gesellschaft

Das Bundeswirtschafts-Ministerium und die Europäische Union planen einen koordinierten Angriff auf ihre Bevölkerung. Konkret: Auf den Wunsch der Bürger, schuldenfreies Eigentum während ihrer Lebens-Arbeitszeit in Form einer mietfreien Immobilie durch Sparen erreichen zu können.

Gestern Abend gab es wieder bei ‚Hart aber Fair‘ so einen unverblümten Hinweis: Der Fall der 65-jährigen Rentnerin, die ihr Haus für bis zu 100.000 Euro energetisch sanieren (EU Plan) und die durch Öl bzw. Gas betriebene Heizung auf eine Wärmepumpe umrüsten müsste (Habeck-Plan). Skandalisiert wird dabei nicht etwa die staatliche Zwangsumrüstung der Immobilie. Sondern, dass die Rentnerin für diesen Betrag keinen Kredit mehr von der Bank bekommt.

Klaus Schwab’s besitzlose Gesellschaft manifestiert sich so in einer weiteren Ausprägung: Man bleibt zwar formell der Eigentümer seines Hauses, wird es aber niemals im Leben abbezahlen können, weil einem während dieser Zeit jederzeit unerwartete Kosten von Seiten des Staats aufgedrückt werden könnten. So bleibt man ewiger Schuld-Sklave, der sich wie der sprichwörtliche Esel in Richtung einer ihm vor die Nase gehaltenen Karotte fortbewegt. Ohne Aussicht, diese Möhre erreichen zu können.

So hält man auch den produktiven Teil der Bevölkerung möglichst lange im Arbeitsleben. Denn für den Traum mit der Immobilien-Karotte muss man natürlich vollumfänglich und ohne Abschläge arbeiten.

Am Ende wird dann vielfach entweder vorzeitig gestorben. Oder man wird zum Pflegefall, so dass man sein Haus im Alter gar nicht mehr nutzen können wird.

Wie bei der Corona-Pandemie wird die Bevölkerung auch beim Thema Klimawandel von vorne bis hinten von Politikern und Wissenschaftlern unter Beihilfe der Medien betrogen. Man transportiere einfach einmal die Propaganda & ‚wissenschaftlichen Fakten‘ bei Covid-19 auf das Thema Klimawandel. Wer vertraut denn da eigentlich noch seinen Politikern, den Medien und den Wissenschaftlern, die unisono dieselbe Botschaft verbreiten?

Was ist eigentlich, wenn sich nach ein bis zwei Jahren herausstellen sollte, dass Windräder, Wärmepumpen und e-Autos die falsche Entscheidung gewesen waren? Dann wurden hunderte von Milliarden Euro in den Sand gesetzt.

Marktdaten

EUR/USD 21.03.23 Kurs / Delta in Prozent
Gold 0,929 1.939,10 USD 1.801,42 EUR  
  -46,93 EUR -2,5%
Silber 0,929 22,28 USD 20,70 EUR  
  -0,32 EUR -1,5%
Au/Ag   87,0  
[ratio]   -0,9 -1,0%
Platin 0,929 969,00 USD 900,20 EUR  
  -23,37 EUR -2,5%
Palladium 0,929 1.320,00 USD 1.226,28 EUR  
  -21,01 EUR -1,7%
NIKKEI225   26.981,27  
  0,00 0,0%
DAX30   15.198,74  
  430,54 2,9%
S&P500 19:30 Uhr 3.979,52  
    31,90 0,8%

Kommentare zu diesem Thema

Geschrieben von GAST am 22.03.2023 20:54 Uhr

Was bleibt? NICHTS! Lug, Trug und Schwindel für staatsgläubige und autoritätshörige Narren! dzg.one/Die-Energiewende-stoppt-den-Wohnungsbau Unwirtschaftliche Aufwendungen können unterbleiben. Ein Bauherr sollte rechnen können. Der Nachweis ist leicht zu führen. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG) § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

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