Hypotheken-Kreditmarkt Stopp in UK

Gold News vom 28. September 2022

Gold & Gesellschaft

UK lenders halt mortgage deals to customers after market chaos [...] Markets have begun pricing in a base rate rise to as high as 6% for next year, from 2.25% currently, raising concerns among mortgage lenders and borrowers." schrieb CNBC gestern.

Wir müssen wohl nicht erklären, warum eine Explosion der für 2023 erwarteten Kreditmarktzinsen von 2,25 % auf 6 % zu einem plötzlichen Stopp der Kreditvergabe durch die Banken für Immobilien-Projekte auf der Insel führte.

Immobilien-Gläubige werden jetzt einwenden, dass die Entwicklung lediglich für Großbritannien gelte. Und man habe sich noch rechtzeitig niedrige Kreditmarkt-Zinsen im letzten Jahr gesichert.

Aber wie verlief eigentlich die Entwicklung bei der Pleite der Energieversorger? Ging die nicht auch von UK aus und hat sich dann auf deutsche Stadtwerke und Großversorger wie Uniper ausgeweitet. Inzwischen spricht kein deutscher Politiker mehr mit Schadensfreunde von dem britischen Energie-Desaster.

Aber auch die niedrigen Hypotheken-Zinsen sind – ähnlich wie langfristige Lieferverträge mit dem Energieversorgern – keine sichere Bank mehr. Die gesetzlichen Regelungen wurden im Jahr 2001 so geändert, dass solche Verträge außerplanmäßig gekündigt werden können.

Das ist auch bei Immobilien-Darlehen der Fall. Grundlage dafür bildet der § 313 BGB – Störung der Geschäftsgrundlage. Dort heißt es:

§ 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Das heißt im Falle einer Währungsreform bzw. Währungskrise – wie wir sie derzeit beim Britischen Pfund erleben – werden alle Kredite entweder sofort fällig oder mit neuen horrend hohen Zinsen fortgesetzt.

Marktdaten

EUR/USD 28.09.22 Kurs / Delta in Prozent
Gold 1,0268 1.661,60 USD 1.706,13 EUR  
  6,04 EUR 0,4%
Silber 1,0268 18,87 USD 19,38 EUR  
  0,21 EUR 1,1%
Au/Ag   88,1  
[ratio]   -0,6 -0,7%
Platin 1,0268 864,00 USD 887,16 EUR  
  4,02 EUR 0,5%
Palladium 1,0268 2.084,00 USD 2.139,85 EUR  
  -52,34 EUR -2,4%
NIKKEI225   26.157,41  
  -415,17 -1,6%
DAX30   12.186,10  
  27,75 0,2%
S&P500 19:30 Uhr 3.705,90  
    70,48 1,9%

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