Wegzugsbesteuerung

Gold News vom 8. Juli 2021

Gold & Gesellschaft

Du kommst hier nicht raus“. Das sind nicht die umgedrehten Worte eines türkischen Türstehers, der damit avisieren will, dass der Besuch eines Clubs für diese Person nicht erwünscht sei.

Vielmehr will man die mit konfiskatorischen Steuern und Abgaben über viele Jahre gemolkenen Netto-Steuerzahler zum dauerhaften Lastesel der Gesellschaft verdonnern. Und da ist die Auswanderung oder zumindest der Wegzug des Firmensitzes ins Ausland ein großer Dorn in den Augen insbesondere sozialistischer Politiker – also de facto alle Politiker von CDU/CSU, über FDP bis hin zu SPD, Linke und Grüne.

Als die Nationalsozialisten bei den zur Auswanderung gezwungenen Juden noch einmal kräftig bei deren erarbeitetes Vermögen zuschlagen wollten, dafür wird heute das Wort der „Reichsfluchtsteuer“ verwandt.

Aber auch die damalige Bürokratie war sehr wortgewaltig mit der Verschleierung des Begriffs „Reichsfluchtsteuer“. Im Reichsgesetzblatt Nummer 79 vom 8. Dezember 1931 [also zwei Jahre bevor Hitler Reichskanzler wurde] hieß es wenig aussagekräftig: „Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens“.

Im Siebenten Teil finden sich dann unter der Rubrik „Sicherung der Haushalte“ das Kapitel III „Reichsfluchtsteuer und sonstige Maßnahmen gegen Kapital- und Steuerflucht“. Das klingt doch positiv und für den Großteil des deutschen Volkes nach Maßnahmen gegen Steuerflüchtlinge, die das Deutsche Reich mit Kapitalabzug schädigen wollten.

Da würden doch heutzutage alle Sozialisten gemeinsam in den Chor der Abwehrmaßnahmen gegen die bösen Kapitalisten einstimmen.

Heute heißt das Kind: „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)“ [Bundesrats-Drucksache 468/21]. Und wieder einmal soll damit ab den Jahr 2022 groß abkassiert werden.

So heißt es in einer Mitteilung von goldseiten.de: „Und noch bis heute müssen die damals verübten Ungerechtigkeiten, insbesondere gegenüber der jüdischen Bevölkerung, wiedergutgemacht werden. Kaum Probleme hatten nichtsdestotrotz Politiker und deren "Helfer“ im Verfassungsgericht, als während der Helmut Kohl-Ära diese Wegzugsbesteuerung trotz der Lehren aus dem Nationalsozialismus vom Grundsatz her wieder eingeführt wurde.“

Während der EuGH verfügte, dass diese Regelung gegen EU-Gesetze verstoßen würde und die Erhebung der Steuer aus dem Grund erst einmal „gestundet“ – d.h. augenblicklich nicht zur Zahlung erhoben – wird, strebt das SPD-geführte Finanzministerium eine dramatische Verschärfung dieser Besteuerung zum Gesetzesvorhaben werden zu lassen an. Danach soll bei jedem Wegzug zugegriffen und nicht mehr gestundet werden.

Auch wenn der EuGH diese Regelung kippen sollte, würden doch Jahre bis zur gerichtlichen Entscheidung vergehen. Und der Bundesfinanzhof, der mit ehemaligen Mitarbeitern der Finanzverwaltung besetzt ist, wird die sofortige Fälligstellung der durch Unternehmen zu leistenden Zahlungen auch nicht aufhalten. Auf gut Deutsch: Das Geld muss erst einmal an den Fiskus überwiesen werden.

Der Zeitpunkt des Handelns ist sowieso schon abgelaufen. Denn bereits zum Ende des Ersten Quartals 2021 lagen Vorentwürfe des Gesetzestextes vor. Der betroffene Steuerzahler kann sich ab diesem Zeitpunkt also nicht mehr auf „Unwissenheit“ über die rechtliche Lage herausreden.

Die Daumenschrauben werden also kräftig angezogen.

Marktdaten

EUR/USD 08.07.21 Kurs / Delta in Prozent
Gold 0,8444 1.800,40 USD 1.520,26 EUR  
  -5,88 EUR -0,4%
Silber 0,8444 25,90 USD 21,87 EUR  
  -0,15 EUR -0,7%
Au/Ag   69,5  
[ratio]   0,2 0,3%
Platin 0,8444 1.070,00 USD 903,51 EUR  
  -7,97 EUR -0,9%
Palladium 0,8444 2.747,00 USD 2.319,57 EUR  
  -38,76 EUR -1,6%
NIKKEI225   28.123,17  
  -241,09 -0,8%
DAX30   15.409,37  
  -277,10 -1,8%
S&P500 19:30 Uhr 4.327,50  
    -26,90 -0,6%

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