Zentrifugalkräfte innerhalb der EU

Gold News vom 12. Mai 2020

Gold & Gesellschaft

Die Fliehkräfte innerhalb der Europäischen Union nehmen weiter zu. Nachdem die EU Kommission die Hauptverantwortung für die sperrangelweiten Grenzen zu Beginn der Pandemie trug, nur um seine Demut gegenüber dem Globalismus im Allgemeinen und China im Besonderen zu demonstrieren, schlossen die Nationalstaaten eigenmächtig ihre Landesgrenzen.

Selbst das sonst jeden Brüsseler Unsinn unterstützende Deutschland ging diesen Weg. Die EU Kommission hatte zum ersten Mal bewiesen, dass sie nicht nur unnütz, sondern auch brandgefährlich für die Volksgesundheit seiner Mitgliedsstaaten ist. Nicht umsonst hat Belgien die höchste Todesrate bei Covid-19 Erkrankten aller Mitgliedsstaaten.

Während die Mitgliedsstaaten viele hunderte von Milliarden Euro umfassende Hilfspakete für ihre nationale Wirtschaft strickten, begann die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager insbesondere Deutschland solche Subventionen teilweise zu untersagen. Ohne nachhaltigen Erfolg. Denn die deutsche Melkkuh muss schließlich zum Großteil den Apparat in Brüssel mit seiner Wirtschaftskraft finanzieren. Und die liegt weitgehend brach und muss vom Staat künstlich beatmet werden.

Zuletzt wagte das Bundesverfassungs-Gericht, eine von der Exekutive und Legislative – laut der Theorie der Gewaltenteilung -  unabhängige Gerichtsbarkeit, die Entscheidung der EZB zur Eurorettung als rechtswidrig zu kritisieren. Ohne Sanktionsmaßnahmen für die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank, die EZB-Entscheidungen auf deutschem Boden umzusetzen habe, zu verkünden.

Eigentlich hätte man das Urteil im Merkel’schen Stil einfach aussitzen können. Aber die EU Kommission fühlte sich schwer in ihrem Allmachtanspruch beschädigt, weil die Karlsruher Richter entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshof entschieden haben. So soll Deutschland von der EU Kommission verklagt werden, weil ein unabhängiges Gericht gegen ein EU Gericht entschieden habe.

Was soll das Ergebnis sein? Soll die deutsche Exekutive das Bundesverfassungs-Gericht maßregeln – oder sogar ganz abschaffen. Schließlich fallen die Artikel des Grundgesetz, die die Aufgaben und Kompetenzen des BVerfG regeln, nicht unter die Ewigkeitsklausel wie die Artikel 1 bis 20 zu den Grundrechten. Das heißt: Die Legislative könnte mit 2/3 Mehrheit einfach das Grundgesetz so ändern, dass es zukünftig kein Verfassungsgericht mehr gäbe.

Soweit wird man wohl nicht gehen. Aber die Kommission aktiviert mit dieser Aktion die Mitgliedsstaaten des ehemaligen Ostens wie Polen und Ungarn, die ihre nationalen Rechte durch Brüssel unrechtmäßig eingeschränkt sehen, wie der Artikel „‘Eines der wichtigsten Urteile‘ - Polen lobt Karlsruher Richter für EZB-Urteil“ beschreibt.

So könnte die Entscheidung aus Karlsruhe gegen die EU Gerichtsbarkeit zum Triggerpunkt für ähnliche Entscheidungen der nationalen Verfassungsgerichte in Warschau und Budapest werden. Ebenfalls bei Themen wie Migration, die wie die Währungspolitik unter europäischer Hoheit stehen.

Marktdaten

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