Agrar-Diesel

Gold News vom 13. Dezember 2023

Gold & Gesellschaft

Die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung für einen verfassungskonformen Haushalt 2024 klingen auf den ersten Blick marginal. Bei genauerem Hinsehen bedeuten sie jedoch massive Erhöhungen insbesondere für die Landwirte.

Stellen wir einmal eine Rechnung für den derzeit mit einer Rückvergütung von 21,5 ct/l subventionierten Agrar-Diesel auf. Derzeit wird für einen Liter Diesel an der Tankstelle ein Preis von 165 ct/l verlangt. Agrar-Diesel kostet also 143,5 ct/l.

Aber man muss die Erhöhung des CO2-Preises pro Tonne von derzeit [2023] 30 Euro auf nunmehr [2024] 45 Euro ebenfalls mitberücksichtigen. Dadurch wird ab 1.1.2024 ein Liter Agrar-Diesel 169,8 ct kosten.

Das entspricht einer Preis-Erhöhung von 18,3 Prozent.

Nun werden die Agrar-Flächen ausschließlich von Diesel betriebenen Landmaschinen bewirtschaftet. Die Preis-Erhöhung von 18,3 % schlägt also voll durch auf die Kosten zur Erzielung der Ernte-Erträge. Das gilt für Lebensmittel, aber auch für Futter-Pflanzen für die Tierhaltung. Und für Energie-Pflanzen wie Raps und Mais, die immerhin 19% der deutschen Ackerfläche ausmachen.

Das wird also auch die Kosten für den aus Biogas hergestelltem Strom oder die Bio-Kraftstoffe erhöhen. Dabei ist die Strom-Erzeugung aus Biogas mit einem Anteil von unter 10 Prozent am deutschen Strommix genauso Grundlast fähig, wie die Laufwasser-Kraftwerke, die knapp 5 Prozent beitragen.

Warten wir einmal ab, wie die sowieso schon am Rande der Rentabilität mit hohen Schulden arbeitenden Biogas-Anlagen diesen Preisschub verkraften werden.

Marktdaten

EUR/USD 13.12.23 Kurs / Delta in Prozent
Gold 0,9269 1.981,90 USD 1.837,02 EUR  
  4,79 EUR 0,3%
Silber 0,9269 22,64 USD 20,99 EUR  
  -0,06 EUR -0,3%
Au/Ag   87,5  
[ratio]   0,5 0,6%
Platin 0,9269 918,00 USD 850,89 EUR  
  -6,95 EUR -0,8%
Palladium 0,9269 948,00 USD 878,70 EUR  
  -12,50 EUR -1,4%
NIKKEI225   32.954,88  
  142,81 0,4%
DAX30   16.764,74  
  -35,48 -0,2%
S&P500 19:30 Uhr 4.646,33  
    16,42 0,4%

Kommentare zu diesem Thema

Geschrieben von GAST am 01.01.2024 21:20 Uhr

Grundlast ist ein kaufmännischer Begriff, er sagt nichts Entscheidendes über die Stromqualität aus. Entscheidend sind die Schwungmassen der riesigen Generatoren. Die fehlen in einem "kleinen" Biogaskraftwerk. Die relativ kleinen Generatoren für Biogas können keine maßgebliche Rolle spielen. An Braunkohle und an Steinkohle führt kein Weg vorbei, weil der Strombedarf von Minute zu Minute schwankt. Fakepower kann maximal zu 60 Prozent eingespeist werden, weil Strom aus Wind, Sonne und Biogas außerstande ist, Phase und Frequenz im Wechselstromnetz stabilzuhalten. Aktueller Pressetext vom Stromverbraucherschutz NAEB: https://www.dzg.one/Die-Energiewendepolitik-ist-gescheitert

Geschrieben von GAST am 01.01.2024 21:26 Uhr

Der 8. Januar 2024 ist eine RIESENGROßE Heuchelei! Wieso? Die Schätzung von Herrn Duepmann zeigt auf, dass hier ein Floh zum Elefanten aufgeblasen wird, aber die Titanic wird ignoriert. Die treiben es so weit, dass irgendwann ein Stromausfall mit unkalkulierbaren Effekten stattfindet. Heinrich Duepmann, Stromverbraucherschutz NAEB am 29. Dezember 2023 Ich habe folgende Annahmen getroffen: - Pachten für Windkraftanlagen-Flächen sind zu 100% dem Energiewirt zuzurechnen: 3 von 3 Milliarden EUR - Freiflächen-Anlagen Voltaik 50% der Gesamterlöse Freiflächenvoltaik: 4 von 8 Milliarden EUR - Biogas-Strom-Erlös 50% der Gesamterlöse Biogasstrom: 4 von 8 Milliarden EUR - Dachanlagen Voltaik-im bäuerlichen Bereich: 100% von 0,5 Milliarden EUR (freie Schätzung von mir) Damit beträgt der Gesamt-Erlös der Energiewirte 11,5 Milliarden EUR p.a. Nun ist eine Aufschlüsselung auf Energiewirte nicht solide machbar, so dass ich nur sagen kann: Die Bauern büßen einen Vorteil von 2.000 EUR ein und verschweigen, dass sie 23.000 EUR aus dem Fakepower-Geschäft – also der Weltklimarettung kassieren. Unzweifelhaft ist diese Einnahme reine Abzocke und würde bei Stopp der Energiewende wegfallen.

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