Die undemokratische Republik

Gold News vom 8. August 2023

Gold & Gesellschaft

Gestern in den Tagesthemen wurde der Präsident des Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang interviewt [ Interview ]. Zuerst wurde den Zuschauern bewusst, dass er wie sein von Angela Merkel geschasster Vorgänger Hans-Georg Maaßen Mitglied der CDU ist.

Die Bestrebungen an denen der Verfassungsschutz‚ verfassungsfeindliche Aktivitäten der AfD, festmache, basieren auf dem Zweiten NPD-Verbotsurteil [ „Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17. Januar 2017“ ] des Bundesverfassungsgerichts.  Dieses hatte damals entschieden, dass ein Kriterium für ‚verfassungsfeindliche Bestrebungen‘ die Verletzung der Menschenwürde bestimmter Personen sei.

Haldenzwang sieht dieses Kriterium anhand des Hasses und der Hetze gegen bestimmte Minderheiten erfüllt. Konkret erwähnte er Menschen mit Migrations-Hintergrund, muslimische Personen und Menschen mit einer anderen geschlechtlichen Orientierung, was die Homo-/Lesben- und Transszene mit ihren an Perversität nicht mehr zu übertreffenden Menschen-Verstümmelungen subsummiert.

Nun greift diese Einordnung als ‚verfassungsfeindlich‘ für die drei verschiedenen gesellschaftliche Gruppen unterschiedlich: Erstens, die AfD als politische Partei, die bei Wahlen antritt und um demokratische Mehrheiten kämpft. Aber auch Politiker, Soldaten, Lehrer, Voll-Juristen, Polizisten und Beamte müssen einen Eid auf die Verfassung leisten und dürfen deshalb nicht als ‚verfassungsfeindlich‘ gelten.

Das Grundgesetz definiert zwar Grundrechte. Aber das sind reine Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat wie die Meinungsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Post- und Telekommunikationsgeheimnis und das Demonstrationsrecht. Der Bürger muss diese Rechte nicht akzeptieren. Ich könnte beispielsweise gegen die Datenschutzrechte sein und dem Staat erheblich mehr Möglichkeiten bei der Überwachung seiner Bürger einräumen wollen. Und könnte gegen sie sogar – auf friedlichem Weg – kämpfen. Das kann aber niemals innerhalb einer politischen Partei erfolgen, die an demokratischen Wahlen – in Deutschland wohlbemerkt - teilnimmt. Und auch auf die Verfassung vereidigte Personen besitzen diese Kritik-Möglichkeit an den Fundamenten des Grundgesetzes nicht.

Aber ‚verfassungsfeindliche Kritik‘, die ohne eine politische Zuspitzung in Form von Hass oder Hetze gar nicht auskommen könnte, wird in Deutschland nicht geduldet. Hierfür gibt es den Volksverhetzungs-Paragraph im Strafgesetzbuch, der schon längst über den Umfang des damaligen Kaiserreichs und der Weimarer Demokratie erweitert wurde.

Wie kann die Titten-Abschneiderei bei den zu Trans-Männern mutierten Frauen sonst für einen unbedarften Bürger verständlich vermittelt werden, als ein perverser Auswuchs Mengele’scher Menschenversuche im Sinne der Homo-Ideologie? Da steckt wissenschaftlich gesehen schon viel Hass und Hetze drin.

Haldenzwang macht nun einen interessanten Ausflug in das Ende der Weimarer Demokratie vor 90 bzw. 100 Jahren. Die Weimarer Republik sei seines Erachtens damals gescheitert, weil eine Partei mit demokratischen Mitteln durch Wahlen die Demokratie abgeschafft habe. Er spricht nicht von einer ‚Machtergreifung‘ der National-Sozialisten, wie unsere Geschichts-Schreibung der Nachkriegszeit diesen Prozess beschreiben wollte.

Einen Verfassungsschutz gäbe es in kaum einem Land dieser Welt und er diene hier dazu, dass sich so etwas wie in Weimar nicht wiederholen dürfe. Der Deutsche Demokratie-Schwindel wurde also durch einen hohen Vertreter dieses Systems selbst aufgedeckt.

Marktdaten

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Gold 0,9126 1.925,00 USD 1.756,76 EUR  
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Silber 0,9126 22,72 USD 20,73 EUR  
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Au/Ag   84,7  
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Platin 0,9126 900,00 USD 821,34 EUR  
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Palladium 0,9126 1.194,00 USD 1.089,64 EUR  
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NIKKEI225   32.361,93  
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