Krake Verfassungsschutz

Gold News vom 9. August 2024

Gold & Gesellschaft

Der Verfassungsschutz galt lange Zeit als das Pendant des britischen Inlands-Geheimdienstes MI5, der gegnerische Aktionen im Inland bekämpfen sollte. Hinzu kam aber – von den Alliierten als Auflage für die Souveränität Deutschlands gefordert – die Aufgabe, eine zweite nationalsozialistische Bewegung wie in der Weimarer Republik mit Geheimdienstmitteln zu verhindern.

Dazu wurden Agenten in politische Organisationen und Parteien, die die Verfassung Deutschlands bedrohen könnten, eingeschleust.

Aber der Verfassungsschutz sollte anders als die Gestapo über keinerlei exekutive Macht verfügen. Also nicht selbstständig Verhaftungen durchführen können oder mittels Dienstwaffen die vermeintlichen Gegner mit Zwang zu etwas zwingen können.

Dafür gibt es den Staatsschutz, der als Unterbereich der Kriminalpolizei genau über die fehlende Exekutivmacht verfügt. Ich habe die klare Abgrenzung zwischen dem unbewaffneten und nur der Aufklärung dienenden Verfassungsschutz und den Staatsschutz nie richtig verstanden. Zumal im Ramen des Datenaustausches der Staatsschutz über die Erkenntnisse verfügt, die der Verfassungsschutz bereits gewonnen hat.

Zusammen bilden beide quasi eine Gestapo-Light.

Aber die Aufgaben des Verfassungsschutz wurden die letzten Jahre immer weiter ausgeweitet. Zuerst fing es mit der ‚Regelüberprüfung‘ der ‚Zuverlässigkeit‘ bei Waffenbesitzern ab. Das wurde mit der Gefahr durch die Reichsbürger oder rechtsextremistische Kreise begründet, die sich so das notwendige Handwerkszeug für einen Umsturz besorgen könnten.

Dann kam das Zweite NPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Verfassungsschutz von Amts wegen zu einer Kontroll-Organisationen über Parteien machte. Das erlaubt es dieser Organisation, eine zugelassene Partei wie die AfD mit Methoden der Geheimdienste, d.h. Unterwanderung, Einschleusen von Informanten und Auswertung von dessen politischen Botschaften, zu kontrollieren. Und ggf. mit den Erkenntnissen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können.

Jetzt will man ihn zum Aufpasser über staatliche Fördergelder machen, wie die WELT heute in ihrem Artikel „Es gibt eigentlich keine allgemeine Pflicht zur Verfassungstreue in diesem Land“ schreibt.

Nun gibt es einen Treueschwur von Beamten und Soldaten auf die Verfassung. Aber keine allgemeine Pflicht zur Verfassungstreue.

Das liegt daran, dass die Verfassung zwar Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat definiert. Diese aber nicht von den Bürgern selbst einfordert.

Wenn man jetzt den Verfassungsschutz dazu missbraucht, staatliche Fördergelder auf Verfassungstreue zu untersuchen, dann schafft man eine weitere Organisation ‚Faktenfinder‘ oder ‚Zivilgesellschafts-Verteidiger‘, die am Ende alles machen, bloß keine Fakten zu finden oder die Zivilgesellschaft zu stabilisieren.

Damit wird der Weg in den diktatorischen Sozialstaat geebnet, der am Ende dann die Leistungen für Renten, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit von der ‚Verfassungstreue‘ des Bürgers abhängig macht.

Diese Gelder werden auch dringend benötigt, weil der Sozialstaat dabei ist, sich selbst zu zerstören.

Irgendwie scheint sich der Verfassungsschutz nebst Staatsschutz zu einer Gestapo-Plus zu entwickeln.

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