Tax Day

Gold News vom 8. Juli 2024

Gold & Gesellschaft

Nach den Wahlergebnissen in Großbritannien und Frankreich vom Wochenende gehen wir unbestreitbar auf das Finale zu.

Ein guter Augenblick, einmal kritisch auf das selbst Erschaffene zu blicken.

Wer stellt eigentlich sicher, dass das Vermögen auch wirklich legal erworben wurde? Beim Bargeld gilt bei den Banken bereits seit mehreren Jahren die 10.000 Euro Einzahl-Regel. D.h. wer 10.000 Euro oder mehr in Bar auf sein Konto einzahlen will, muss der Bank dafür einen Nachweis erbringen.

Dazu wird natürlich ein Großteil nicht in der Lage sein. Schließlich ist Bargeld eine Methode, um Einnahmen bzw. Ersparnisse vor dem Staat zu anonymisieren.

Aber wie sieht das mit Gold und anderen Asset-Klassen aus?

Auch hier steht zu befürchten, dass die 10.000 Euro Regelung des Erwerbsnachweises gelten wird. Dumm für Gold-Besitzer, die brav die Regelungen zum anonymen Kauf eingehalten haben. Aber keinen Nachweis dafür erbringen können.

Das wird noch ein riesengroßes Problem werden. Vor allen Dingen für die Schlaumeier mit ihren sonstigen Vermögen. Immobilien, Aktien, ETFs & Co. sind da relativ ‚sicher‘, weil sie vom Grundbuch-Amt, Banken oder sonstigen Depot-Verwahrern erfasst werden.

Aber wie sieht das ganze beispielsweise bei Kryptos aus? Da steht ja auch Anonymität im Vordergrund.

Jedenfalls ist mein heutiger Tag dafür drauf gegangen, um das Verhältnis zwischen meinem Firmengeflecht, das sich derzeit auf Bulgarien und Deutschland erstreckt, zu sortieren. Ich verfüge neben einer bulgarischen Unternehmens-Nummer über eine EU-VAT-Id, die ich wegen des Verkaufs des umsatzsteuerpflichtigen Silbers benötige. Und natürlich für die Umsatzsteuer-Erstattung für meinen bulgarischen Geschäftsbetrieb. Bis hin zu einer deutschen Steuernummer, die ausschließlich für die Vereinnahmung der deutschen Umsatzsteuer benötigt wird. Nicht zu vergessen die Genehmigung des bulgarischen Finanzministerium, Gold und andere Edelmetalle inklusiv Diamanten an- und verkaufen zu können.

Jedenfalls hat das ganze Konstrukt im letzten Jahr einer Steuerprüfung durch das bulgarische Finanzamt (NRA) standgehalten. D.h. alle Rechnungen meines Unternehmens, ob für Deutschland oder Bulgarien ausgestellt, sind vollumfänglich als Eigentums-Nachweis gültig.

Die Kennziffern sind folgende:

  • Unternehmens-Id BG: 206381535
  • EU-VAT-Id: BG206381535
  • Genehmigung des Wirtschaftsministerium: No. 7090 vom 31.03.2021
  • DE Steuernummer: 32/334/11061

Falls das jemand durch Abfrage in den entsprechenden Registern überprüfen möchte. In Bulgarien existieren nämlich eine Reihe von Schein-Firmen, die zwar offiziell registriert wurden. Aber keine regelmäßigen (monatlichen) Steuererklärungen abgeben. Und Zombies können wir uns derzeit nicht erlauben

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