Wegzugssteuer und Aufenthalts-Titel
28.10.2024 18:15
Gold News vom 28. Oktober 2024
Gold & Gesellschaft
Innerhalb der EU gilt eigentlich Kapital-Freiheit und Freizügigkeit bei der Beschäftigung. Klingt auf den ersten Blick ganz gut. Zumal es jeden Bürger der EU erlaubt, sein Vermögen z.B. von Deutschland nach Ost-Europa zu übertragen oder dort auch als Arbeits-Nomade oder Finanz-Spekulant arbeiten zu können.
Andere haben sich darauf verlassen, trauen der explosiven Lage in Deutschland jedoch nicht. Und haben sich einen Plan B entwickelt. D.h. sie haben sich etwas im europäischen Ausland gekauft oder gemietet, wo sie glauben, im Ernstfall leben und arbeiten zu können.
Sie sind allerdings nicht immigriert, d.h. haben keine Aufenthaltsgenehmigung für den Plan B Staat. Außer der 90 Tage Regelung, die ihnen EU weit den Aufenthalt dort garantiert.
Beim Vermögen gab es bislang für Deutschland eine Sonderregelung beim EU-weiten Transfer von Vermögen: Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AGs sind vor Übertragung ins EU-Ausland anhand ihres in Deutschland erzielten Wertzuwachses vor dem Wegzug in Deutschland zu besteuern. Wenn eine GmbH beispielsweise für 50.000 Euro gegründet wurde, dann aber über die Zeit 1.000.000 Euro Wert ist, dann will das deutsche Finanzamt diesen Gewinn-Zuwachs von 950.000 Euro vor Wegzug besteuern.
OK, sagen sich viele: Ich habe keine GmbH oder würde diese vor Wegzug rechtzeitig verkaufen. Aber das Privatvermögen in Form von Bargeld, Gold, Kryptos, Aktien, Immobilien und Fondsanteilen war bislang durch diese Regelung nicht betroffen.
Das hat sich aber mit dem Jahressteuergesetz 2024 schlagartig geändert. So werden z.B. ETFs (die gibt es insbesondere für Aktien-Indices, einzelne Unternehmens-Aktien, für Gold und Kryptos wie Bitcoin) ab einem Anschaffungspreis von 500.000 Euro in die Besteuerung vor Umzug miteinbezogen. Sind sie beispielsweise 2.000.000 Euro wert, dann sind 1.500.000 Euro in Deutschland vor Umzug nachzuversteuern.
Erst einmal ist davon auszugehen, dass diese Grenze wie bei anonymen Gold-Geschäften (damals 15.000 Euro, über 10.000 Euro bis zu 2.000 Euro) kräftig reduziert werden wird. Zum zweiten ist zu erwarten, dass dann auch die zugrunde liegenden Werte (also im Depot gehaltene Einzel-Aktien, Gold-Besitz, Krypto-Wallets) unter diese Regelung fallen werden. Wieder anhand des Wertzuwachses zu besteuern. Deshalb ist es immer ratsam, akribisch die Nachweise von Aktien-Käufen, Edelmetall-Käufen und Krypto-Transaktionen aufzuheben. Wenn das Finanzamt nämlich anfängt zu schätzen, so geht das immer zum Nachteil des Steuerpflichten aus.
Damit aber noch nicht genug. Wir wissen aus der Presse, dass die Bürger Mallorcas gegen die Eroberung ihrer Insel durch Ausländer auf die Straße gehen. Nun ist Spanien kein sicheres Land, da die dortige sozialistische Regierung Immigranten zuhauf anlanden lässt. Aber Sozialisten agieren eben, wie Sozialisten so agieren: Sie bestrafen diejenigen, die Eigentum gekauft oder geschaffen haben.
Man muss sich nun einmal vorstellen, wie sich diese Situation in den oft wesentlich schlechter gestellten Staaten Osteuropas darstellt. Wenn die plötzlich von westeuropäischen Geldern / Bürgern aufgrund der derzeitigen politischen Situation überrannt würden; wie würden die Regierungen trotz den EU-Freizügigkeitsregelungen reagieren?
Ich schätze, sie würden als erstes die Plan B-Bürger von der Einreise ausschließen. Dann die Arbeits-Nomaden, die eigentlich überall – auch in ihrem Heimat-Land – arbeiten könnten. Und zuletzt die Rentner, die abhängig von Zahlungen aus ihrem ursprünglichen Heimats-Land (wo dann wahrscheinlich die Rentenkasse nicht mehr ins Ausland überweisen kann) nicht mehr zur hiesigen Ökonomie beitragen könnten.
Also seinen ersten Wohnsitz mit einem langfristigen oder unbegrenztem Aufenthalts-Titel sollte man schon haben. Noch besser ergänzt um ein stabiles Einkommen, das erwirtschaftet in der neuen Heimat wird.
Das klingt alles dystopisch. Aber wie war es denn im Frühjahr 2020, als plötzlich auch die Grenzen in Europa dicht gemacht wurden, und wo man ein Jahr später nur mit dienstlichem oder familiären Anlass reisen durfte. Ich habe das erlebt und war heilfroh, Anfang 2021 mit Hilfe einer bulgarischen Kanzlei und Bestätigung eines deutschen Notars ein Unternehmen in Bulgarien gründen zu können.
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