Kriminelles Meisterstück

Gold News vom 11. März 2021

Gold & Gesellschaft

Am 18. Februar 2019 hat die Finanzaufsichtsbehörde Bafin für zwei Monate ein Leerverkaufs-Verbot für WireCard-Aktien erlassen. Dahinter steckte der Chief Operating Officer, der als oberster Manager für das operative Geschäft, Jan MARSALEK, fungierte.

Gegen diesen wurde ein Haftbefehl erwirkt und er ist immer noch flüchtig. Wahrscheinlich stützt ihn das österreichische BVT – das Äquivalent zum deutschen Verfassungsschutz. Denn er galt als deren V-Mann.

Im Fahndungsausruf heißt es dazu: „Er wird verdächtigt, ab einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens im Jahre 2015, zusammen mit dem ebenfalls Beschuldigten Dr. BRAUN, dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch Aufnahme von vorgetäuschten Einnahmen aus Zahlungsabwicklungen im Zusammenhang mit Geschäften mit sogenannten Third-Party-Acquirern (TPA) aufgebläht zu haben, um so das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver darzustellen.

Die NZZ schreibt dazu: „Florian Toncar, Obmann der FDP im Ausschuss, bezeichnete dessen [des Leerverkaufsverbots durch die Bafin] Zustandekommen kürzlich vor Journalisten als «kriminelles Meisterstück» von Jan Marsalek, dem flüchtigen ehemaligen Vorstandsmitglied von Wirecard. Gegen ihn, den früheren Konzernchef Markus Braun und weitere Personen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

Nun sind Leerverkäufe grundsätzlich nichts schlimmes. Werden sie gedeckt durch entsprechend vorhandene Aktien von Investoren oder Banken getätigt, so können sie ein Korrektiv für einen fundamental nicht vertretbaren Aktienkurs darstellen. Die Investoren, die ihre Aktien für solche Leerverkäufe zur Verfügung stellen, bekommen meist eine entsprechende Prämie.

Das ist vielfach effektiver, als sich von den Aktien im Rahmen eines Notverkaufs trennen zu müssen. Kritisch wird die Lage erst dann, wenn Aktien leerverkauft werden, für die sich der Marktteilnehmer nicht entsprechende Anteilsscheine leihweise gesichert hat. Dieses „naked short selling“ kann für kriminelle Aktionen, wie beispielsweise die gezielte Drückung des Goldpreises verwendet werden.

Aber darum geht es in diesem Fall gar nicht.

Wie in der Politik so üblich, kann man sich einer öffentlichen Diskussion über schwere Verfehlungen am besten dadurch entziehen, in den man sich als „Opfer“ stilisiert.

Der Fall WireCard ist immer noch nicht ausgestanden, zumal die inzwischen aufgelöste Rechtsanwalt-Kanzlei des vermeintlichen Euro-Rebellen Dr. Peter Gauweiler seine Finger in diesem Spiel hatte.

Marktdaten

EUR/USD 11.03.21 Kurs / Delta in Prozent
Gold 0,8344 1.724,50 USD 1.438,92 EUR  
  -7,63 EUR -0,5%
Silber 0,8344 26,05 USD 21,74 EUR  
  -0,15 EUR -0,7%
Au/Ag   66,2  
[ratio]   0,1 0,1%
Platin 0,8344 1.194,00 USD 996,27 EUR  
  -5,49 EUR -0,5%
Palladium 0,8344 2.262,00 USD 1.887,41 EUR  
  22,44 EUR 1,2%
NIKKEI225   29.217,61  
  181,98 0,6%
DAX30   14.577,04  
  41,89 0,3%
S&P500 19:30 Uhr 3.955,17  
    50,12 1,3%

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