Bodenwertzuwachssteuer

Gold News vom 6. Januar 2020

Marktgeschehen

Unser Goldiges setzt wieder einmal zum Sprung zu neuen historischen Höchstständen an: Was kostet ein Kilo Gold ? – 45.990 Euro für zehn 100g-Valcambi Gold-Barren in unserem Gold Shop. Nachdem Westgold seinen Geschäftsbetrieb zum Jahresanfang eingestellt hat, scheinen die beiden großen Gold-Händler ihre Aufschläge auf das Gelbe Metall kräftig nach oben angepasst zu haben. Bei einem, der laut Webseite nicht mehr als lieferfähig gilt, werden Kilo-Preise von knapp 46.700 Euro ausgewiesen. Und der Andere weist gar Preise jenseits von 47.000 Euro pro Kilo Gold aus. Das ist ein Spread von 4 Prozent auf den derzeitigen Gold Spotmarktpreis – für einen 100g-Goldbarren, der nicht wie bei uns als prägefrisch ausgewiesen wird. Wir werden den Markt weiter beobachten – und erst einmal bei unserem Aufschlag von 1,5 Prozent pro 100g-Barren bleiben.

Der heutige Bericht im Kapitel Gold & Gesellschaft widmet sich einem alternativen Investment in Gold – nämlich Immobilien, die fälschlicherweise als Beton-Gold in den Medien geframed werden. Im Gegensatz zu Beton-Gold wird gekauftes physisches Gold nämlich nicht in staatlich verwalteten Registern, den Grundbüchern, erfasst. Und kann demzufolge auch nicht auf so einfache Weise mit Substanz-Steuern wie der Grundsteuer oder einer Abgabe zum „Lastenausgleich“ belegt werden.

Aus dem aktuellen Hard Assets Makro Bericht von Christian Vartian: „Geld hat eine Transaktionsfunktion, wer ihm eine Wertaufbewahrungsfunktion andichtet (weil er seinen Menger nicht gelesen oder nicht verstanden hat), begeht Raubbau am eigenen Vermögen. Für Wertaufbewahrung gibt es Gold, Gott (Nixon) sei Dank ohne herabwürdigende Bindung an Zahlungsmittel, daher kann es seinen Wertaufbewahrungsjob machen, weil es sich bewegen kann.

Es ist fundamentales Investor-Wissen, um die Funktion unseres derzeitigen Schuldgeldes richtig einzuordnen zu können: Indem man ihn keine Wertaufbewahrungsfunktion, wie sie zur Vermögenssicherung, zum Inflationsschutz oder für die Private Altersvorsorge erforderlich ist, andichtet. Denn eine Transaktions-Währung muss per Definition schon über die Zeit – langsam aber stetig – seinen Wert verlieren. Deshalb wollen auch wir, wie Christian Vartian, keinen Goldstandard. Das haben in dem Bericht vom 27. März 2019 unter dem Titel „Beschmutzt mir das Gold nicht als Geld - Wider den Goldstandard zu adressieren versucht. Denn ein Metall wie Gold, künstlich an die Transaktionsfunktion des Papiergeldes gebunden, hat allerhand Nachteile: Neben der Möglichkeit, gegenüber dem Zahlungsmittel zu steigen, würden nämlich die Vorteile des freien Handels wegfallen. Alle Diskussionen über Goldverbot oder Einschränkungen beim Gold-An/Verkauf sind unweigerlich mit einem möglichen Goldstandard verbunden. Als Verfechter eines freien Marktes, mit einem freien Austausch an Gütern und Dienstleistungen, wollen wir keine staatlichen Oberbestimmer. Höchstens als regulatorisches Korrektiv, um die gezielte Manipulation der Märkte durch bestimmte Marktteilnehmer zu verhindern.

Gold & Gesellschaft

Eigentlich leben wir im besten Deutschland aller Zeiten – ohne Inflation, Arbeitslosigkeit und mit einer kräftig wachsenden Wirtschaft. So dröhnt es jedenfalls täglich aus dem staatlichen Volksempfänger. Trotzdem fühlen wir uns nach der Nachricht des FOCUS „Ruf nach Bodenwertzuwachssteuer"- Extremen Wertzuwachs abschöpfen": SPD will neue Steuer für Grundbesitzer“ an die Zeiten der Weimarer Republik erinnert, wo eine schwere Weltwirtschaftskrise mit Massen-Arbeitslosigkeit und eine Hyperinflation herrschte.

Denn historisch gesehen sind die Parallelen zwischen der damaligen Hauszinssteuer und der von dem neuen SPD-Vorsitzenden und ex-NRW Finanzminister Norbert Walter-Borjans ins Gespräch gebrachten Bodenwertzuwachssteuer nicht zu verkennen. Auch damals ging es um eine Art Wertabschöpfung als Lastenausgleich für die Besitzer von Immobilien, die bei der nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1918 bis 1923 grassierenden Inflation nicht ihr ganzes Vermögen verloren hatten [„Gold gab ich für Eisen“ Kampagne]. Damals wollte man die Immobilien-Besitzer als „Inflationsgewinner“ zur Ader lassen, um den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu finanzieren. Und auch heute sollen die „extremen Wertzuwächse“ bei Immobilien vor allen Dingen in den Großstädten abgeschöpft werden.

Es ist frappierend, wie stark sich die Gesetze von damals mit den heutigen SPD-Vorstellungen decken – bis auf eine bisschen andere Wortwahl. Was allerdings bei Wikipedia nicht steht: Viele Immobilien-Besitzer konnten diese Steuer gar nicht zahlen, denn Hyperinflation bedeutet nicht nur einen starken Verlust des Geldwertes, sondern insbesondere einen Mangel an Zahlungsmitteln, um das laufende Leben zu bezahlen. Deshalb mussten die Besitzer auf ihr Wohn-Eigentum verzichten und haben es an den Staat verschenkt. Das war auch der Grund dafür, warum ein weiterer Lastenausgleich, der 1952 erneut insbesondere die Immobilien-Eigentümer betraf, auf 30 Jahre gestreckt wurde.

Denn wie den Immobilien-Eigentümern geht es auch dem Staat: Fehlende Steuereinnahmen resultieren auch in ausfallenden staatlichen Leistungen wie für die Bezahlung der Beamten oder die Finanzierung des gesamten Wohlfahrtsstaats. Das ist heute, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung von staatlichen Leistungen abhängig ist, noch viel stärker ausgeprägt als zu Weimarer Zeiten. Man denke nur an die drei Millionen Migranten, die 1,7 Millionen Beamten oder die 25,7 Millionen Rentner plus 1,7 Millionen Pensionäre.

Was bedeutet das konkret? Erneut werden sich Immobilien eben nicht als Beton-Gold herausstellen, das als Absicherung gegen eine krepierende Währung wie den Euro dienen wird. Sondern anstatt, dass sich die Hypotheken-Darlehen durch die steigende Inflation praktisch wie von selbst – wie in der Weimarer Republik – entwerten werden, wird den Immobilien-Eigentümer von staatlicher Seite das Fell über die Ohren gezogen werden: In Form eines Lastenausgleichs, einer Wertabschöpfung für Inflationsgewinner oder für extremen Wertzuwachs. Oder wie man das Kind auch sonst so nennen mag. Im Prinzip läuft das darauf hinaus, den hypothetischen Wertzuwachs der Immobilie mit einer Substanz-Steuer zu belegen, die allerdings real zu entrichten ist. Obwohl mindestens 90 Prozent der Eigentümer überhaupt keinen messbaren Vorteil aus diesem Wertzuwachs ziehen – denn der Wohnwert der Immobilie verbessert sich durch die Wertentwicklung natürlich überhaupt nicht.

Marktdaten

KW2 EUR/USD 06.01.20 Kurs / Delta in Prozent
Gold 19:30 Uhr 0,8936 1.566,60 USD 1.399,91 EUR  
  13,06 0,9%
Silber 19:30 Uhr 0,8936 18,12 USD 16,19 EUR  
  0,01 0,1%
Au/Ag 19:30 Uhr   86,5  
[ratio]   0,7 0,8%
Platin 19:30 Uhr 0,8936 961,00 USD 858,75 EUR  
  -19,05 -2,2%
Palladium 19.30 Uhr 0,8936 2.003,00 USD 1.789,88 EUR  
  31,60 1,8%
NIKKEI225 7:00 Uhr   23.195,35  
  -473,34 -2,0%
DAX30 17:30 Uhr   13.126,99  
  -76,51 -0,6%
S&P500 22:00 Uhr 19:30 Uhr 3.237,87  
    -5,78 -0,2%

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